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In welchem Gesetz/Verordnung ist die Barrierefreiheit geregelt?

In Deutschland ist die Barrierefreiheit durch mehrere Gesetze und Verordnungen geregelt, die je nach Anwendungsbereich unterschiedliche Anforderungen stellen.​

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das BGG bildet die gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es definiert in § 4 den Begriff der Barrierefreiheit und verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst insbesondere digitale Angebote wie Websites und mobile Anwendungen.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 konkretisiert die Anforderungen des BGG für den Bereich der Informationstechnik. Sie verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Verordnung orientiert sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der europäischen Norm EN 301 549.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, erweitert die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die von Unternehmen angeboten werden. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Betroffen sind unter anderem:

Produkte

  • Computer und Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten)
  • Mobiltelefone und interaktive Fernseher
  • E-Book-Lesegeräte

Dienstleistungen

  • Elektronische Kommunikationsdienste (z. B. Internet- und Videotelefonie)
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (z. B. Apps und Websites)
  • Bankdienstleistungen
  • E-Book-Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrages (z. B. Online-Shops, Buchungsportale)

Das BFSG sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen ausgenommen.

Landesrechtliche Regelungen

Neben den bundesweiten Regelungen existieren in den einzelnen Bundesländern eigene Gesetze und Verordnungen zur Barrierefreiheit, die insbesondere den Bereich des barrierefreien Bauens betreffen. Diese orientieren sich häufig an den DIN-Normen, wie der DIN 18040 für barrierefreies Bauen.

Fazit

Die Barrierefreiheit in Deutschland ist durch ein Zusammenspiel verschiedener Gesetze und Verordnungen geregelt:

  • BGG und BITV 2.0 regeln die Barrierefreiheit für öffentliche Stellen des Bundes.
  • BFSG erweitert die Anforderungen auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen.
  • Landesrechtliche Regelungen ergänzen die bundesweiten Vorschriften, insbesondere im Bereich des barrierefreien Bauens.

Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den jeweiligen Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu ergreifen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen oder haben Sie weitere Fragen zu den gesetzlichen Regelungen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!