Für welche Unternehmen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine umfassende gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, digitale Barrierefreiheit für eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen sicherzustellen. Die gesetzlichen Anforderungen wirken sich auf mehrere Ebenen aus.
Anwendbare Unternehmen:
- Öffentliche Institutionen: Das Gesetz gilt in vollem Umfang für staatliche und kommunale Stellen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Diese Einrichtungen müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten und Anwendungen die Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit einhalten.
- Private Unternehmen: Der Anwendungsbereich des BFSG umfasst auch private Unternehmen in Sektoren wie Dienstleistungen, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur. Insbesondere gilt dies für Unternehmen, die regelmäßig mit der Öffentlichkeit in Kontakt stehen und deren Dienste häufig von einer breiten Nutzergruppe in Anspruch genommen werden.
Besondere Kriterien und Ausnahmen:
- Große Unternehmen: Unternehmen, die eine bestimmte Mitarbeiteranzahl überschreiten oder einen Jahresumsatz von 1 Million Euro überschreiten, haben strengere Anforderungen zu erfüllen.
- Ausnahmen für kleine Unternehmen: Kleinere Unternehmen oder Start-ups, die in der Regel unter dem gesetzlichen Radarschirm sind, können von den Anforderungen befreit sein, jedoch sollten sie dennoch bemüht sein, Barrieren weitgehend abzubauen.
ALLES + JEDEN steht Unternehmen jeder Größe zur Seite, um sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit nicht nur gesetzlich eingehalten wird, sondern auch ein integraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie wird.