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Kann ich abgemahnt werden, wenn ich das BFSG nicht einhalte?

Ja, ab dem 28. Juni 2025 können Unternehmen, die gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verstoßen, mit Bußgeldern belegt werden.

Bußgelder bei Verstößen gegen das BFSG

Das BFSG sieht in § 37 vor, dass bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen Geldbußen verhängt werden können. Die Höhe der Bußgelder kann bis zu 100.000 Euro betragen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die nicht den festgelegten Barrierefreiheitsstandards entsprechen. ​

Empfehlungen zur Vermeidung von Sanktionen

  • Frühzeitige Umsetzung: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Anpassung Ihrer digitalen Angebote an die Barrierefreiheitsanforderungen, um gesetzeskonform zu sein.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie spezialisierte Beratungsangebote, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte und Dienstleistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Dokumentation: Führen Sie eine umfassende Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen zur Barrierefreiheit, um im Falle von Prüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen gewappnet zu sein.

Fazit

Die Nichteinhaltung des BFSG kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher dringend empfohlen, sich frühzeitig mit den Anforderungen des Gesetzes auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu ergreifen.​