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Für wen gilt der European Accessibility Act?

Der European Accessibility Act (EAA) gilt für Unternehmen und Dienstleister, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen in der Europäischen Union (EU) anbieten – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben. Das Ziel des EAA ist es, die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und einheitliche Standards für den EU-Binnenmarkt zu schaffen.

Wer ist vom EAA betroffen?

1. Unternehmen mit Sitz in der EU

Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die unter den Geltungsbereich des EAA fallen, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Dies betrifft insbesondere:​

  • Hersteller, die Produkte wie Computer, Smartphones oder E-Book-Reader in der EU verkaufen.
  • Dienstleister, die beispielsweise Online-Shops, Bankdienstleistungen oder Transportdienste anbieten.​

2. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU

Auch Unternehmen außerhalb der EU, die ihre Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, sind verpflichtet, die Anforderungen des EAA einzuhalten. Beispielsweise muss ein US-amerikanischer Online-Händler, der seine Produkte an EU-Kunden verkauft, sicherstellen, dass seine Website barrierefrei ist. ​

3. Öffentliche und private Dienstleister

Sowohl öffentliche als auch private Dienstleister, die unter die im EAA definierten Kategorien fallen, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen umsetzen. Dies umfasst unter anderem:​

    • Bankdienstleistungen
    • E-Commerce-Plattformen
    • Transportdienste (z. B. Online-Buchungssysteme für Bus, Bahn oder Flugzeug)
    • Telekommunikationsdienste (z. B. Internet- und Telefonanbieter)​

    4. Ausnahmen: Kleinstunternehmen

    Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen und weniger als zehn Personen beschäftigen sowie einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben, sind vom Anwendungsbereich des EAA ausgenommen. ​

      Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

      Der EAA legt Barrierefreiheitsanforderungen für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen fest, darunter:​

      • Technische Geräte: Computer, Betriebssysteme, Smartphones, E-Book-Reader, Fernseher und zugehörige Ausrüstungen.
      • Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten.
      • Digitale Dienstleistungen: E-Commerce-Websites, Bankdienstleistungen, E-Books, audiovisuelle Mediendienste, Telekommunikationsdienste.
      • Transportdienste: Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Personenverkehr auf Straße, Schiene, Wasser und in der Luft. ​

      Umsetzung in Deutschland

      In Deutschland wird der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Das BFSG verpflichtet Unternehmen, die unter den Geltungsbereich des EAA fallen, zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. ​

      Fazit

      Der European Accessibility Act betrifft eine breite Palette von Unternehmen und Dienstleistern, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten. Ziel ist es, die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und einheitliche Standards im EU-Binnenmarkt zu schaffen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des EAA vertraut machen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit ergreifen.

      ALLES + JEDEN unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen des European Accessibility Act zu verstehen und effektive Strategien zur Umsetzung zu entwickeln. Melden Sie sich gerne bei uns!